Was ist ein Warenzeichen?
Zeig mir dein Lieblings-T-Shirt mit dem Logo deiner Lieblingsband, deine schicke Sonnenbrille mit dem berühmten Krokodil oder dein Handy mit dem angebissenen Apfel. Womit haben wir es zu tun? Genau, mit Warenzeichen – oder wie es auf Neudeutsch heißt: Trademarks!
Warenzeichen versus Markenrecht
Warenzeichen sind eine Art von Schutzrecht, das eine Firma oder eine Person beanspruchen kann, um ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Sie sind in Deutschland durch das Markenrecht geregelt. Aber jetzt kommen wir zum Wichtigen: Was unterscheidet ein Warenzeichen von anderen Markenrechten, etwa einem patentierten Design oder einem Copyright auf ein Kunstwerk?
Unzählige Gestaltungsmöglichkeiten
Ein Warenzeichen kann fast alles sein, was ein Produkt oder eine Dienstleistung identifizierbar macht: Ein Name, ein Logo, eine Farbe, ein Sound, ein Geruch, eine Form oder jede Kombination dieser Elemente! Ja, du hast richtig gelesen: Sogar ein Geruch kann durch das Markenrecht geschützt werden. Dies ist allerdings eher die Ausnahme und in der Praxis selten. Glaubst du nicht? Dann denk mal an den einzigartigen Duft, der dir in die Nase steigt, wenn du ein Geschäft von Lush betrittst.
Wie funktioniert das Ganze?
Jetzt weißt du, was ein Warenzeichen ist und wie vielfältig es sein kann. Aber wie genau beansprucht man nun ein Warenzeichen und wie schützt es vor Nachahmung?
Anmeldung und Schutz
Wenn du in Deutschland ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung auf den Markt bringst und vorhast, dein Warenzeichen zu schützen, musst du es beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Nach der Anmeldung und Prüfung hast du das exklusive Recht, dein Warenzeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen.
Praxisnahe Beispiele
Um dir das Ganze noch besser zu erklären, schauen wir uns einige Beispiele an:
- Red Bull: Die Marke schützt nicht nur ihr bekanntes Logo und den Namen, sondern auch die Form der Dose. Wer hat noch nie eine Dose Red Bull in der Hand gehalten und hat dabei sofort erkannt, um welches Getränk es sich handelt?
- Donald Trump: Dass Warenzeichen nicht nur Unternehmen, sondern auch Personen nützen können, zeigt uns der ehemalige US-Präsident. „Trump“ wurde als Marke angemeldet und ist in unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. “You are fired!” ist beispielsweise ebenfalls markenrechtlich geschützt.
- Louboutin: Der rote Sohlen auf einem Damenschuh sind ein klares Indiz dafür, dass es sich um Schuhe von Christian Louboutin handelt. Der Designer hat seine Markenrecht mit großem Aufwand verteidigt und durchgesetzt.
- Nutella: Die Form des Nutella-Glases sowie das Logo auf dem Etikett sind geschützte Warenzeichen. Setz dich jetzt hin und starr fasziniert auf dein Nutella-Glas. Du hältst ein Stück Markenrecht in deinen Händen!
- Ritter Sport: Die quadratische Form der Schokolade ist ein Warenzeichen von Ritter Sport. Sie ist unter dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ bekannt und leicht von anderen Schokoladenmarken zu unterscheiden.
Alles in allem, ist ein Warenzeichen, oder in der Rechtssprache Marke, oder auf Englisch, Trademark, ein kraftvolles Werkzeug, um den Wert einer Firma oder Person zu schützen und zu steigern. Also, nächstes Mal, wenn du das Nike-„Swoosh“ oder das Apple-Logo siehst, erinnere dich, dass du gerade ein strategiesch geschütztes Warenzeichen vor Augen hast.